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   LSG Niedersachsen, 29.03.2001 - L 8 AL 310/00   

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https://dejure.org/2001,19192
LSG Niedersachsen, 29.03.2001 - L 8 AL 310/00 (https://dejure.org/2001,19192)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.03.2001 - L 8 AL 310/00 (https://dejure.org/2001,19192)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. März 2001 - L 8 AL 310/00 (https://dejure.org/2001,19192)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 128 Abs. 1 Nr. 3 SGB III; § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGB III; § 144 Abs. 2 Satz 1 SGB III
    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Sperrzeit wegen der Arbeitsaufgabe gemäß § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGB III; Wichtiger Grund für die Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses; "Eheähnliche Gemeinschaft" i.S. der Rechstprechung des Bundesverfassungsgerichtes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Sperrzeit wegen der Arbeitsaufgabe gemäß § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGB III; Wichtiger Grund für die Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses; "Eheähnliche Gemeinschaft" i.S. der Rechstprechung des Bundesverfassungsgerichtes

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 29.03.2001 - L 8 AL 310/00
    Das SG führte aus, ein wichtiger Grund liege auch nach dem Urteil des 7. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29. April 1998 (SozR 3-4100 § 119 Nr. 15) nicht vor.

    Dagegen hat der 7. Senat des BSG (Urteil vom 26. April 1998, SozR 3-4100 § 119 Nr. 15) angekündigt, künftig davon auszugehen, dass die persönlichen Interessen des Arbeitslosen nicht grundsätzlich hinter die Interessen der Versichertengemeinschaft zurücktreten müssen, wenn die Arbeitsplatzaufgabe zu dem Zweck erfolgt, durch Umzug vom arbeitsplatznahen Wohnort zu dem Ort der gemeinsamen Wohnung ein engeres Zusammenleben mit dem Partner zu ermöglichen, mit dem bereits eine "eheähnliche Gemeinschaft" iS der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - (SozR 3-4100 § 137 Nr. 3) besteht.

  • BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 5/98 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Lösung - Beschäftigungsverhältnis - wichtiger

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 29.03.2001 - L 8 AL 310/00
    Beim Zuzug zum Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft hatte das BSG bis vor kurzem in ständiger Rechtsprechung - einschließlich des diese Rechtsprechung zuletzt bestätigenden 11. Senats (Urteil vom 5. November 1998, SozR 3-4100 § 119 Nr. 16) - entschieden, dass - von dem Fall einer Aufrechterhaltung der Erziehungsgemeinschaft abgesehen - grundsätzlich ein wichtiger Grund nicht anerkannt werden könne.
  • BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 22/96

    Anfechtungsklage gegen einen Sperrzeitbescheid, Bestimmung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 29.03.2001 - L 8 AL 310/00
    Der wichtige Grund iS der Sperrzeitvorschrift muss aber nicht nur die Auflösung des Arbeitsverhältnisses überhaupt rechtfertigen, sondern zusätzlich sich auch auf die Wahl des Zeitpunktes für dessen Beendigung erstrecken (BSG, SozR 4100 § 119 Nr. 17; SozR 3-1500 § 144 Nr. 12).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 29.03.2001 - L 8 AL 310/00
    Dagegen hat der 7. Senat des BSG (Urteil vom 26. April 1998, SozR 3-4100 § 119 Nr. 15) angekündigt, künftig davon auszugehen, dass die persönlichen Interessen des Arbeitslosen nicht grundsätzlich hinter die Interessen der Versichertengemeinschaft zurücktreten müssen, wenn die Arbeitsplatzaufgabe zu dem Zweck erfolgt, durch Umzug vom arbeitsplatznahen Wohnort zu dem Ort der gemeinsamen Wohnung ein engeres Zusammenleben mit dem Partner zu ermöglichen, mit dem bereits eine "eheähnliche Gemeinschaft" iS der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - (SozR 3-4100 § 137 Nr. 3) besteht.
  • BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 37/87

    Arbeitslosengeld Sperrfrist - Härte - NichtehelicheLebensgemeinschaft

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 29.03.2001 - L 8 AL 310/00
    Anders als bei Verheirateten genieße die gemeinschaftliche Lebensführung in freier Partnerschaft nicht den besonderen Schutz des Staates aus Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz - GG - (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 33).
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